Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Stufenausbildungsverordnung Feuerwehr
StufAVO-Feu NRW§ 6 Durchführung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StufAVO-Feu%20NRW/6#abs-1 (1) Die theoretische und praktische handwerkliche Kompaktausbildung findet in dafür geeigneten Ausbildungsstätten statt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StufAVO-Feu%20NRW/6#abs-2 (2) Führt die Ausbildungsbehörde die handwerkliche Kompaktausbildung vollständig oder teilweise nicht selbst durch, kann diese im Rahmen eines Ausbildungsverbundes erfolgen.